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AGB

AGB Denise Rügamer
PRÄAMBEL
Der Auftragnehmer ist Unternehmer und tätig im Bereich Fotografie, Design und Energetische Behandlung. Je nach Beauftragung geltend entsprechend die nachfolgenden Paragraphen. Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit.
A. DESIGN
1. Der Auftragnehmer bietet Designdienstleistungen an. Dies können individuelle Designs nach Kundenwunsch oder die Gestaltung von Logos, Karten, Social-Media-Seiten wie Facebook, Instagram, Pinterest sein.
2. Vorbehaltlich der inhaltlichen Vorgaben gemäß vertraglicher Vereinbarung steht die Herstellung der Designs im freien künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers.
3. Für die Rechteübertragung an den Designs gilt § 2 analog. Weiterhin gelten die §§ 5 und 6 der AGB für die Erbringung von Designleistungen.
4. Die Vergütung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Sofern eine Pauschalzahlung vereinbart wird, sind alle Leistungen des Auftragnehmers, inklusive der Übertragung sämtlicher hier beschriebener Verwertungsrechte, vollumfänglich abgegolten.
5. Sonstige anfallende Kosten muss der Auftraggeber übernehmen sofern dies im Angebot vereinbart worden ist.
6. Der Auftragnehmer erhält die Vergütung via Überweisung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Kontodaten mitteilen.
7. Die Vergütung wird vor Übersendung der Designs fällig und somit vor der Abnahme der Werke. Die Designs werden nach Zahlungseingang an den Auftraggeber übermittelt.
B. ENERGETISCHE BEHANDLUNG
1. Der Auftragnehmer bietet Leistungen im Bereich Energetische Behandlung an. Die Details ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt nach Stundensatz oder pauschal gemäß dem jeweiligen Angebot.
2. Die Abrechnung erfolgt per Vorauskasse oder bar vor Sitzungsbeginn. Bei Fernbehandlungen ist Vorauskasse zu leisten, so dass der Betrag rechtzeitig vor Sitzungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht.
3. Es gelten § 5 Nummer 1 und § 6 der AGB.
4. Wichtiger Hinweis: Die Sitzungen beim Auftragnehmer ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt. Ein Heilversprechen gibt der Auftragnehmer nicht ab.

C. FOTOGRAFIE
Sofern der Auftragnehmer mit der Anfertigung von Fotografien beauftragt wird gelten die §§ 1-6 der AGB.
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§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
1. Die Fotografien sollen je nach Beauftragung Personen, Landschaften oder Produkte abbilden. Genauere Anforderungen an die Fotografien sowie die notwendige Anzahl an Fotografien, die mindestens zu liefern sind und entsprechende technische Anforderungen sind dem Angebot zu entnehmen.
2. Vorbehaltlich der inhaltlichen Vorgaben gemäß dem Angebot steht die Herstellung der Lichtbildwerke im freien künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers.
3. Die Anzahl der Fotos für die eine Nachbearbeitung vorgesehen ist ergibt sich aus dem Angebot. Die Fotografien werden dem Auftraggeber je nach vertraglicher Vereinbarung entweder per USBSpeichermedium oder zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Nach Ablieferung der Fotografien wird der Auftraggeber die Fotos sichten und insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach dem Angebot überprüfen. Soweit die Fotos mangelhaft sind, also insbesondere nicht den Anforderungen des Angebots entsprechen oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweisen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) nach Zugang der Fotos mitteilen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 14 Werktagen zu beseitigen und danach die Fotografien dem Auftraggeber erneut zur Abnahme vorzulegen. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Ausübung der nach § 2 Nummer 2. vereinbarten künstlerischen Freiheit durch die Auftragnehmerin stellt keinen Mangel dar.
5. Der Auftragnehmer hat die Bilder gemäß vertraglicher Vereinbarung in der vereinbarten Form zu erstellen und zu übergeben. Es sind nur die vertraglich vereinbarten Aufnahmen zu übergeben. Mehraufnahmen, die nicht Vertragsgegenstand sind verbleiben beim Auftragnehmer und werden dort gemäß den Datenschutzbestimmungen der DSGVO und des BDSG allenfalls für Zwecke der Vertragserfüllung verwendet und anschließend gelöscht.
6. Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Leistungserbringung seine eigene Ausrüstung zu verwenden. Die Parteien besprechen im Vorfeld technische Anforderungen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Buchung von Models, Visagisten, Stylisten und ähnlichen Erfüllungsgehilfen sowie von Räumen und Örtlichkeiten. Der Auftragnehmer besorgt notwendige Requisiten, die im Eigentum des Auftragnehmers verbleiben.
§ 2 RECHTEÜBERTRAGUNG
1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die vollständigen, ausschließlichen, unterlizenzierbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenzten, frei übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotografien.

Der Auftraggeber erhält die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die folgenden Nutzungsarten:
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1.1 das Vervielfältigungsrecht, 1.2 das Verbreitungsrecht, 1.3 das Ausstellungs-, Vortrags, Vorführungs- und Aufführungsrecht sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung, 1.4 das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur Verwendung in sozialen Netzwerken (beispielsweise auf Facebook, XING, Instagram, Twitter, Snapchat, Tumblr), 1.5 das Senderecht.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte für sämtliche bisher unbekannte Nutzungsarten ein.
3. Der Auftragnehmer versichert, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an den Fotografien ist und daher befugt ist, frei über die Rechte zu verfügen. Zudem garantiert er, dass die Fotografien frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer versichert die höchstpersönliche Erstellung der Fotografien. Eine Unterbeauftragung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Webseite zu verwenden. Über die Webseite hinausgehende Verwendungen müssen mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, um Irreführungen und Verwechslungen mit dem Unternehmen des Auftraggebers zu vermeiden.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber der Fotografien wie folgt zu nennen. Die Fotografien müssen bei privater, nicht gewerblicher Verwendung in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram, Snapchat, etc.) mit dem Namen des Auftragnehmers gekennzeichnet werden, alternativ kann die jeweilige Präsenz des Auftragnehmers in den sozialen Medien verlinkt werden. Auf Webseiten ist auf einer Unterseite, z.B. im Impressum der Name des Auftragnehmers zu nennen sofern eine private Nutzung der Fotografien vorliegt. Bei einer kommerziellen Nutzung ist immer der Name des Auftragnehmers in branchentypischer Weise zu nennen, es sei denn, es ergibt sich aus der Verkehrssitte, dass eine Nennung nicht üblich ist. Eine anderweitige Vereinbarung kann sich aus dem Angebot ergeben.
§ 3 VERGÜTUNG
1. Die Vergütung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Sofern eine Pauschalzahlung vereinbart wird, sind alle Leistungen des Auftragnehmers, inklusive der Übertragung sämtlicher hier beschriebener Verwertungsrechte, vollumfänglich abgegolten.
2. Sonstige anfallende Kosten muss der Auftraggeber übernehmen sofern dies im Angebot vereinbart worden ist.
3. Der Auftragnehmer erhält die Vergütung via Überweisung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Kontodaten mitteilen.
4. Die Vergütung wird vor Übersendung der Fotografien fällig und somit vor der Abnahme der Werke. Die Fotografien werden gemäß vertraglicher Absprache an den Auftraggeber übersandt bzw. übermittelt. Sofern eine vertragliche anderweitige Absprache nicht erfolgt ist, werden die Fotografien binnen 10 Tage nach Zahlungseingang an den Auftraggeber übersandt bzw. übermittelt, bei Hochzeitsfotografien binnen vier Wochen nach Zahlungseingang.
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§ 4 VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG
Wird der Vertrag vor Abnahme des Werkes durch Rücktritt beendet, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung der vollständigen Vergütung. Vom vereinbarten Betrag werden die Kosten abgezogen, die dem Auftragnehmer durch Kündigung des Vertrags erspart bleiben oder die er durch andere Aufträge erworben hat. Sofern nachfolgend keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 HAFTUNG
1. Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Kein Haftungsausschluss wird vereinbart für – vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern, – grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern – für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, – für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Unter Kardinalspflichten versteht man Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht wird eine summenmäßige Haftungsbegrenzung von 5.000,00 Euro vereinbart.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
§ 6 SONSTIGES
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an diese Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt dadurch unberührt.
2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts aus.

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